Minerale sind auf natürliche Weise auskristallisierte, anorganische chemische Verbindungen. Viele dieser Verbindungen können auch industriell hergestellt werden. Der Verkauf dieser Industrieprodukte unterliegt der Chemikalienabgabeverordnung, die unter Anderem vorschreibt, dass giftige Substanzen gekennzeichnet werden und nur mit einem Sicherheitsdatenblatt versehen in den Handel gelangen dürfen.
Im Mineralienhandel ist ein entsprechendes Vorgehen bisher unüblich, weil Mineralien meist in einer anderen Form vorliegen, als die Industriechemikalien. Abhängig davon, ob sie als pulvrige Überzüge, gut kristallisiert oder als Einschlüsse in Wirtsmineralen vorkommen, entwickeln sie eine unterschiedlich starke Toxizität. Die Substanzen, die in der chemischen Industrie Verwendung finden, sind meist pulverisiert, wodurch sie eine erheblich größere Oberfläche besitzen als die kristallisierten Entsprechungen aus dem Mineralreich.