Giftige Minerale

Minerale sind auf natürliche Weise auskristallisierte, anorganische chemische Verbindungen. Viele dieser Verbindungen können auch industriell hergestellt werden. Der Verkauf dieser Industrieprodukte unterliegt der Chemikalienabgabeverordnung, die unter Anderem vorschreibt, dass giftige Substanzen gekennzeichnet werden und nur mit einem Sicherheitsdatenblatt versehen in den Handel gelangen dürfen.

Im Mineralienhandel ist ein entsprechendes Vorgehen bisher unüblich, weil Mineralien meist in einer anderen Form vorliegen, als die Industriechemikalien. Abhängig davon, ob sie als pulvrige Überzüge, gut kristallisiert oder als Einschlüsse in Wirtsmineralen vorkommen, entwickeln sie eine unterschiedlich starke Toxizität. Die Substanzen, die in der chemischen Industrie Verwendung finden, sind meist pulverisiert, wodurch sie eine erheblich größere Oberfläche besitzen als die kristallisierten Entsprechungen aus dem Mineralreich.

Die CLP-Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Mineralienhandel

CLP

Am 16.12.2008 wurde die europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Classification, Labelling and Packaging), kurz "CLP", vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie ist am 20.01.2009 in Kraft getreten und gilt seither unmittelbar in der gesamten Europäische Union. Die Verordnung steht für die Öffentlichkeit zum Download bereit:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:353:0001:1355:DE:PDF
Diese CLP-Verordnung bildet zusammen mit der REACH-Verordnung die Säulen der neuen europäischen Chemikalienpolitik. Kaum wahrgenommen von der deutschen Öffentlichkeit, wurde mit CLP ein neues Gefahreneinstufungs- und Kennzeichnungssystem eingeführt, welches auch weitreichende Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hat; z.B.:

  • Arbeitsschutz (Anpassung von Betriebsanweisungen etc.)
  • Abfallrecht (Einstufung von gefährlichen Abfällen
  • Wasserrecht (Wassergefährdungsklassen)
  • Transportrecht (Gefahrgutvorschriften)
  • Chemikalienrecht (Verwendungsbeschränkungen)