Als Koralle bezeichnet man das innere Gerüst von skelettbildenden Nesseltieren (Korallenpolypen), die zum zoologischen Stamm der Cnidaria gehören. Ihre Skelette können nicht nur kalkige, sondern auch hornige Zusammensetzung haben. Manchmal kann die Zusammensetzung auch abwechseln (Bambuskorallen: kalkig/hornig). Bei den allermeisten Korallenarten handelt es sich um Steinkorallen, deren Skelette aus mikrokristallinem Kalk bestehen. Nach der Förderung aus der Tiefe der Meere werden die Korallenstöcke in heiße Säure getaucht, damit die fleischigen Polypen von ihrem Skelett abgetrennt werden. Dabei erhält die Koralle ihren seidigen Glanz. Die Farbe roter Korallen kann mitunter verblassen.
Edelkorallen
Mittelmeerkorallen (Corallium rubrum) stammen nicht nur aus dem Mittelmeerraum sondern auch von der Atlantikküste und werden in die Gruppen Sardegna (dunkelrot) und Sciacca (hellrot bis orange) unterteilt. Die Lagerstätten der Sciacca-Korallen, die vor der Küste von Sciacca, Sizilien lagen, wurden zwischen 1875 und 1880 entdeckt und lösten einen regelrechten Korallenboom aus. Bis ca. 1915 wurden sie kommerziell ausgebeutet, dann waren die Vorkommen restlos erschöpft. Heute ist Sciacca zu einer Farbbezeichnung geworden und bezieht sich nicht mehr auf den Fundort.
Südseekorallen stammen vor allem aus Japan (Aka Koralle, Corallium japonicum), von den Midway-Inseln im Pazifik (Midway Koralle, Corallium secundum) oder aus den Gewässern vor Taiwan (Momo Koralle, Corallium elatius). Auch hier sind die ursprünglichen Fundortangaben zu Farbbezeichnungen mutiert (siehe Farbskala Abb. 1). Corallium konjoi ist als weiße Koralle bekannt. Sie stammt aus dem Westpazifik und kommt von den Philippinen über Japan bis zu den chinesischen Hainan-Inseln vor. Diese vier Corallium Arten sind seit 2009 Bestandteil des Washingtoner Artenschutzabkommens und dürfen ohne Einfuhrpapiere nicht mehr gehandelt werden.
Schaumkorallen
Rote Schaumkorallen sind diejenigen Teile des Korallenstocks, die den Übergang vom Korallenfuß zum festen Teil des Korallenstocks bilden. Sie treten in zwei Varianten auf: die homogenere, großporige Variante stammt(e) von der nun artgeschützten Corallium Elatius (Sponga Koralle, Momo-Koralle). Bei der zweiten Variante mit kleineren Poren und einer ungleichmäßigen Farbverteilung handelt es sich um die Korallenart Melithaea ochracea, die noch nicht geschützt ist. Ihre natürliche Farbe ist oft weiß bis schmutzig graubraun, weshalb sie meistens gefärbt wird. Um einen schöneren Oberflächenglanz und strahlendere Farben zu erreichen ist eine Stabilisierung mit Kunstharz üblich.
Blau-Korallen
Blaukorallen gibt es in zwei grundsätzlich verschiedenen Arten. Die Akori Koralle (Allopara subirolcea) gehört zu den Hornkorallen und ist kaum am Markt vertreten. Das was hin und wieder als Blaukoralle angeboten wird, sind Steinkorallen der Art Heliopora coerulea, die seit dem Jahr 2000 unter Artenschutz stehen. Diese Korallen sind sehr oft gefärbt und mit Kunstharz stabilisiert.
Goldkorallen
Diese goldgelbe Korallenart aus dem Pazifik (Hawai, Tasmanien, Philippinen) wird zu den Gattungen Parazoaanthus und Cirrhiptes gerechnet. Sie werden oft durch schwarze Hornkorallen imitiert, die mit Wasserstoffperoxyd gebleicht wurden.
Schwarze Korallen
Schwarze Korallen bestehen aus amorpher organischer Substanz. Man zählt ca. 150 verschiedene Arten, von denen jedoch nur die Akabar, die schwarze Königskoralle (Antipatharia spiralis) kommerziell verwertet wird. Diese auch Dörnchenkoralle genannte Art wird weltweit gefunden und steht unter Artenschutz.
Apfelkoralle und Bambuskoralle sind Handelsbezeichnung für Steinkorallen der Familie Gorgonaria, die meist gefärbt sind.
Behandlungsmethoden
Alle Korallenarten können aufgrund ihrer Porosität gebleicht, gefärbt und/oder stabilisiert sein. Besonders häufig werden Schaumkorallen, Bambuskorallen und Blaukorallen gefärbt. Typisch sind eine fleckige Farbverteilung und Farbstoffkonzentrationen in Rissen.
Imitationen
Die häufigste Korallen-Imitation ist ein Pressprodukt aus Calcit, Kunststoff und Farbstoff, das vor allem bei Korallenketten weit verbreitet ist. Aber auch Glasimitationen sind in ihrem äußeren Erscheinungsbild durchaus überzeugend und nur durch Ihre physikalischen Daten unterscheidbar. Schwarze Korallen werden oft durch Kunststoffnachbildungen imitiert. Petoskey Stone ist ein fossiler Korallenkalk, der auch unter dem Namen "Versteinerte Koralle" gehandelt wird, aber nicht zu den normalen Korallen gerechnet werden darf.
Artenschutz
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), das 1984 innerhalb der Europäischen Union rechtskräftig wurde, weißt im Anhang III seiner aktuellen Fassung aus dem Jahr 2009 folgende Korallenarten als geschützt aus: Antipatharia (”schwarze Koralle“), Helioporacea (”blaue Koralle“), Scleractinia, Tubiporidae, Milleporina, Stylasterina, sowie vier Corallium Arten (C. elatius, C. japonicum, C. konjoi, C. secundum). Unter den zu Schmuckzwecken verarbeiteten Korallen fallen die blauen und schwarzen Korallen sowie vier rosa bis rote Corallium-Arten, die unter dem Namen Südseekorallen bekannt sind, unter das Artenschutzabkommen. Für diese Korallenarten ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Was ist beim Import und Export von geschützten Korallen-Arten zu beachten?
Bei der Einfuhr aus so genannten Drittländern (außerhalb der EU) ist vom Einführer der Zollstelle eine Einfuhrmeldung gemäß Anhang II der VO(EG) 865/2006 vorzulegen. Wenn die Ausfuhr der Korallen aus dem Ursprungsland China erfolgt, ist eine CITES Ausfuhrgenehmigung im Original vorzulegen. Findet die Ausfuhr aus einem anderen Land statt, ist ein Ursprungszeugnis der zuständigen WA-Vollzugsbehörde vorzulegen. In Deutschland sind das das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Beim Kauf von Anbietern innerhalb der EU sollte eine Auskunft über die Herkunft der Ware und von Direktimporteuren ggf. Kopien der o.g. Einfuhrmeldungen erbeten werden. Einfuhrmeldungen können beim Wilhelm Köhler Verlag, unter der Bestell-Nr. 223 bezogen werden .
Im Fall der Wiederausfuhr in Drittländer ist eine Wiederausfuhrbescheinigung des Versendungslandes erforderlich. Bei der Wiederausfuhr muss der Exporteur eine Wiederausfuhrbescheiniqunq vorlegen, da ansonsten Einfuhrländer die Importe nicht zulassen. Dazu muss er die rechtmäßige Ausfuhr aus dem Ursprungsland durch die nach dem WA vorgeschriebenen Dokumente bei Antragsstellung belegen. Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Bescheinigungen ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Jede Sendung ist mit einem eigenen Dokument, das nur einmal verwendet werden kann, zu versehen. Die Bescheinigungen sind rechtzeitig vor beabsichtigten Exporten beim BfN zu beantragen.
Weitere Informationen zur Umsetzung des WA in Deutschland können auf der Internetseite des BfN (www.bfn.de) abgerufen werden, dort ist auch das Formular für die Beantragung von Bescheinigungen verfügbar (Vordruck 221).