GKS-Richtlinien

Das Zertifizierungssystem GKS (Gemmologisch Kontrollierte Steinqualität) beruht auf den Nomenklatur- und Deklarationsregeln von RAL RG 560 und CIBJO (Blue Book). Darüber hinaus berücksichtigt es die aktuellen Artenschutzabkommen CITES und führt Deklarationsbestimmungen für giftige und gesundheitsschädliche Minerale und Edelsteine ein. Damit ist es das derzeit umfassenste System in Europa, zur Benennung von Mineralien und Edelsteinen und zur Deklaration von künstlichen Eigenschaftsveränderungen an ebendiesen.

Inhalt der Richtlinien:

Zertifizierbar sind nur natürliche Edelsteine, Mineralien, und Gesteine, sowie natürliche mineralische Produkte. Künstliche Produkte (z.B. Glas) und Synthesen fallen nicht unter die GKS-Bestimmungen und sind nicht zertifizierbar.

Mineralien und Edelsteine sind mit der korrekten mineralogischen Bezeichnung anzusprechen.

Gebräuchliche Handelsnamen (z.B. "Dalmatinerstein") sind zugelassen, wenn der mineralogische Name beigefügt ist (z.B. "Dalmatinerstein, Aplit").

Fundortangaben müssen, wenn vorhanden, der Wahrheit entsprechen.

Dies gilt für die Kennzeichnung der Waren in Ausstellungsräumen, auf Messen und Veranstaltungen, sowie in allen Angeboten an Kunden, Preislisten, Werbeanzeigen, auf Lieferscheinen und Rechnungen. Die jeweiligen Bezeichnungen sind dem Namen des Produkts unmittelbar in derselben Schriftart und -größe hinzuzufügen.

 

Zertifizierung von Produktlinien

Die Zertifizierung von Produkten die unter einem gemeinsamen Markennamen angeboten werden (Produktlinien) ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Die Steine oder Präparate einer zertifizierten Produktlinie müssen einzeln mit dem korrekten Mineralnamen und und gegebenenfalls mit der Art der künstlichen Behandlung beschriftet werden.
  • Die zertifizierten Produkte müssen getrennt vom unzertifizierten Sortiment ausgestellt, angeboten und beworben werden.
  • Das Zertifikat und das GKS-Siegel darf nur in Zusammenhang mit den zertifizierten Produkten verwendet werden. Es muss jederzeit klar erkennbar sein, dass nur die jeweilige Produktlinie GKS-zertifiziert wurde, nicht jedoch das ganze Sortiment.

 

Zertifizierung von Einzelprodukten

Sollen nicht das gesamte Sortiment, sondern nur einzelne Produkte oder ein Teil des Sortiments zertifiziert werden, so ist das unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Alle zertifizierten Steine oder Präparate müssen einzeln mittels eines Aufklebers mit der Aufschrift "GKS zertifiziert" gekennzeichnet werden.
  • Die Aufbewahrungsbehälter in denen GKS-zertifizierte Steine angeboten werden, müssen mit dem korrekten Mineralnamen und gegebenenfalls mit der Art der künstlichen Behandlung beschriftet werden.
  • Das GKS-Siegel darf nur in Zusammenhang mit den zertifizierten Produkten verwendet werden. Es muss jederzeit klar erkennbar sein, dass nur die jeweiligen Produkte GKS-zertifiziert wurden, nicht jedoch das ganze Sortiment. Ein Zertifikat wird nicht ausgestellt.

 

Vorsorgliche Überprüfung besonders kritischer Steinsorten:

Alle Händler, die das GKS Siegel führen, verpflichten sich, neu erworbene Steine, die auf folgender Liste aufgeführt sind, nur nach vorheriger Prüfung durch das EPI-Labor in ihr Sortiment zu übernehmen.

Die folgenden zehn Steinsorten müssen generell auf Identität und Echtheit geprüft werden bevor sie in den Handel gelangen:

  1. Azurit
  2. Bernstein
  3. Chrysokoll
  4. Howlith
  5. "Jade"
  6. Karneol
  7. Lapislazuli
  8. Malachit
  9. Onyx
  10. Türkis

Folgende Steine sind zu überprüfen, wenn sie facettiert oder zu Cabochons geschliffen sind:

  1. Aquamarin
  2. Diamant
  3. Edelopal
  4. Rubin
  5. Saphir
  6. Smaragd
  7. Topas
  8. Turmalin

 

Kontrollen

Alle am GKS-Zertifizierungssystem teilnehmenden Händler verpflichten sich, regelmäßige (mindestens jährliche) gemmologischen Kontrollen des zertifizierten Warenbestandes zuzulassen. Die Kontrolle umfasst mehrere Stichproben aus dem gesamten Lagerbestand an Rohware und verarbeiteten Steinen, insbesondere derjenigen Steinsorten, die am häufigsten manipuliert und imitiert werden. Die Kontrollen werden vom Institut für Edelsteinprüfung (EPI) vorgenommen.

 

Austritt/Ausschluss aus der Liste

Der Austritt aus dem GKS-Zertifizierungsystem ist jederzeit möglich bzw. erfolgt bei Geschäftsaufgabe, Konkurs oder Beendigung der Liquidation eines Unternehmens automatisch. Ein Ausschluss erfolgt, wenn vorsätzliche Verstöße gegen die GKS-Richtlinien aufgedeckt werden oder wenn Mängel bis zum folgenden Expertenbesuch bzw. innerhalb einer gesetzten Frist nicht behoben werden.

 

Teilnahme-Anträge

Anträge auf die Aufnahme ins GKS-Zertifizierungssystem sind zu richten an:

Institut für Edelsteinprüfung (EPI)
Riesenwaldstr. 6
77797 Ohlsbach
mail: eMail
Tel. 07803-600808